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VG Oldenburg, 07.11.2002 - 6 A 804/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Amtsangemessene Alimentation; Familienzuschlag für das 3. und jedes weitere Kind
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art 9 § 1 Abs 1 S 2 BBVAnpG99
Amtsangemessene Alimentation; angemessene Alimentation; Beamter; Erhöhungsbetrag; Familienzuschlag; Geburtsanzeige; Nachzahlung; rechtzeitige Geltendmachung; Widerspruchserhebung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 06.11.2002 - 6 A 804/01
- VG Oldenburg, 07.11.2002 - 6 A 804/01
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91
Beamtenkinder
Auszug aus VG Oldenburg, 07.11.2002 - 6 A 804/01
Dass der Gesetzgeber unter anderem durch die Einführung eines bestimmten Zeitraums, innerhalb dessen der Beamte seinen Anspruch geltend gemacht haben muss, nicht allen Beamten rückwirkend einen durchsetzbaren Anspruch auf amtsangemessene Alimentation eingeräumt hat, begegnet wiederum keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 99, 300 (331)).
- VG Oldenburg, 22.01.2003 - 6 A 4181/02
Amtsangemessene Alimentation; Anscheinsbeweis; behördeninterne Bekanntgabe; …
Zwar hat er die Erhöhung des Kindesgeldes beantragt und auf das verfassungsgerichtliche Verfahren 1 BvL 20/84 verwiesen, was allein - wie auch etwa die schlichte Anzeige der Geburt des dritten Kindes (vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 7. November 2002 - 6 A 804/01 -) - nicht als Geltendmachung erhöhter Alimentation anzusehen wäre (vgl. VG Oldenburg, Urteil v. 17. Juli 2002 - 6 A 570/01 -, sowie Urteil vom 22. Januar 2003 - 6 A 5254/02 -). - VG Oldenburg, 22.01.2003 - 6 A 3138/02
Voraussetzungen für den Nachzahlungsanspruch von Beamten mit mehr als zwei …
Zwar hat der Kläger die Erhöhung des Kindesgeldes beantragt und auf das verfassungsgerichtliche Verfahren 1 BvL 20/84 verwiesen, was allein - wie etwa auch die schlichte Anzeige der Geburt des dritten Kindes (vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 7. November 2002 - 6 A 804/01 -) - nicht schon als Geltendmachung erhöhter Alimentation anzusehen wäre (vgl. VG Oldenburg, Urteil v. 17. Juli 2002 - 6 A 570/01 -, sowie Urteil vom 22. Januar 2003 - 6 A 5254/02 - ).